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Durch eine betriebliche Altersvorsorge wird eine garantierte Zusatzpension für ausgewählte Mitarbeiter durch den Hotelbetrieb aufgebaut. Diese Möglichkeit besteht auch für Familienmitglieder des Hoteliers. Der Hotelier positioniert sich damit als attraktiver Arbeitgeber. Mitarbeiter können dadurch gehalten und an den Betrieb gebunden werden.
Der Aufbau dieser betrieblichen Altersvorsorge erfolgt für den Hotelier steuerfrei. Das bedeutet, dass durch die betriebliche Altersvorsorge das Betriebsvermögen vollkommen rechtskonform und steuerfrei in das Privatvermögen transferiert werden kann.
*) Die einzelnen Formen der Betrieblichen Altersvorsorge unterliegen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Gerne beraten wir Sie individuell welche Möglichkeiten für Ihr Unternehmen in Frage kommen.
Besonders attraktiv ist die Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge in den ersten drei bis fünf Jahren auf andere Begünstigte sehr einfach zu übertragen. Verlässt der Mitarbeiter doch vorzeitig das Hotel, bleibt das bis dahin angesparte Vermögen im Betrieb und kann auf andere Schlüssel-Mitarbeiter übertragen werden. Es ist auch ein Übertrag auf den Hotelier selbst möglich, wodurch der Hotelier in den Genuss einer weiteren Zusatzpension kommt.
Eine Vorsorge ist bereits ab mtl EUR 50,00 sinnvoll. Erfolgreiche Hotelbetriebe zahlen durchschnittlich EUR 200,00 bis EUR 300,00 monatlich in die Altersvorsorge des Mitarbeiters ein. Mit dieser Möglichkeit hebt sich der Hotelier auch erheblich vom Mitbewerb ab.
Hier finden Sie die Möglichkeit diese Betriebliche Altersvorsorge mit unverkauften Zimmerkontingenten zu begleichen
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